Neues Infektionsschutz-gesetz schreibt tages-aktuellen Testnachweis für Praxispersonal vor
Aktualisiert: 5. Jan. 2022
Nach einer Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung müssen Arbeitgeber, Beschäftige und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Unabhängig ob diese geimpft oder genesen sind.
Bisher ist die Kostenübernahme unklar. Die KBV fordert vom Bundesgesundheits-ministerium eine Kostenübernahmeerklärung für diese verpflichtenden Tests. Bisher werden für Praxispersonal die Kosten von zehn Tests im Monat übernommen.
Diese nun täglichen Testergebnisse müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde gemeldet werden. Details hierzu werden vom jeweiligen Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) festgelegt. Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig und müssen nach wie vor von einem Bestätigungstest mittels PCR abgeklärt werden.
Wir bemühen uns, auf diese kurzfristigen Entscheidungen schnellstmöglich zu reagieren und unseren Lagerbestand anzupassen. In dieser aktuellen Situation kann es allerdings immer wieder zu Lieferschwierigkeiten und Verzögerungen kommen. Dies liegt leider nicht immer in unserer Hand.
Aktuell sind bei uns Tests verfügbar. Melden Sie sich gerne bei uns und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
