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Arzt Überprüfung eines Formulars

Rezeptabrechnung

Kostenfrei für Ihre Praxis

Wir besitzen eine Zulassung zur Abrechnung mit allen Krankenkassen.

Diagonal Patten
Während Sie entspannen, kümmern wir uns.
Foto Füße auf den Schreibtisch iStock-1337017495.jpg
Vertragsärzte bestellen ihren Sprechstundenbedarf kostenlos und einfach -
wir kümmern uns um die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse. ​

Sie senden uns direkt ein vom Arzt / der Ärztin unterschriebenes Rezept über Produkte des Sprechstundenbedarfs zu und wir erledigen alles Weitere.​

 

Oder:

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Sie bestellen die gewünschte Ware und erhalten von uns bei der Lieferung einen separaten Lieferschein über die Produkte des Sprechstundenbedarfs. 

Anschließend senden Sie uns die entsprechenden Rezepte zu; 

dazu nutzen Sie am besten unseren Freiumschlag. 

Wir erledigen dann die Abrechnung mit Ihrer zuständigen Krankenkasse. 

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Wir bieten wir Ihnen ein komplettes Service-Angebot rund um den Sprechstundenbedarf an, das für Sie völlig kostenfrei ist. 

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Unser Service im Überblick: 

 

  • Kostenloser Versand ohne Mindestbestellmenge

  • Kompetente telefonische Beratung bei allen Fragen rund um den Sprechstundenbedarf

  • Kostenfreie Abrechnung mit der Krankenkasse

  • Schneller Versand mit höchster Priorität 

Bitte denken Sie daran, dass der Arzt die Verordnung für den Sprechstundenbedarf unterschreiben muss, ansonsten ist sie für uns nicht mit dem Krankenkassen abrechenbar.

Foto Fragezeichen iStock-1345394924.jpg

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Sprechstundenbedarf - Was genau ist das?

 

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst ausgewählte Produkte für die ärztliche Praxis, die bei mehr als nur einem gesetzlich versicherten Patienten Anwendung finden oder bei Notfallpatienten sowie im Rahmen ärztlicher Eingriffe bei mehr als einem Patienten zur Verfügung stehen müssen.

Zum Sprechstundenbedarf zählt der Praxisbedarf, wie z.B. bestimmte Verbandstoffe,

Arzneimittel oder Mittel zum Wundverschluss.

 

Voraussetzung für den Bezug von Sprechstundenbedarf durch Vertragsärzte ist, dass die Kosten

der Mittel nicht bereits in der Gebühr für die ärztliche Leistung enthalten sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Materialien für Vorsorgeuntersuchungen eingesetzt werden.

 

Was zum Sprechstundenbedarf gehört und für welche Produkte Verordnungsfähigkeit besteht, legen die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung) fest. Die Verträge können in der Regel bei der zuständigen KV erfragt oder eingesehen werden.

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Der Sprechstundenbedarf (SSB) wird vom Vertragsarzt in der Regel einmal pro Quartal bestellt.

Die Verordnung erfolgt unter Nennung der zuständigen Krankenkasse und deren Kostenträgerkennung auf einem regulären Kassenrezept. Die Verordnung von SSB muss dem tatsächlichen Verbrauch in der Praxis angemessen sein. Bei der unverhältnismäßigen Bestellung kann es im schlimmsten Fall zu Regressansprüchen kommen.

 

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